Was ist eine ordnungsgemäße Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse)?
Der Begriff “Gefährdungsanalyse” ist im Lebensmittelbereich unter “HACCP” seit langem bekannt.
Darunter versteht man die Überwachung kritischer Kontrollpunkte mit Analyse der daraus möglichen Gefährdungen.
Für den Bereich Trinkwasser hat der Gesetzgeber in der Trinkwasserverordnung(TrinkwV)2023 den Begriff “Risikoabschätzung” mittels Bezug auf die DIN EN 15975-2 (12-2013) - Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement definiert.
Dort ist die Gefährdungsanlayse ein Teilschritt zur Erstellung einer Riskoabschätzung!
Zusätzlich wird noch folgendes festgelegt:
In der Risikoabschätzung ... sind Gefährdungen der menschlichen Gesundheit sowie Ereignisse oder Situationen, die zum Auftreten einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die betroffene Wasserversorgungsanlage führen können, systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Neben dieser Ermittlung und Bewertung muss die Risikoabschätzung mindestens Folgendes enthalten:
der Beschreibung der Wasserversorgungsanlage,
von Beobachtungen bei der Ortsbesichtigung,
von festgestellten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
von sonstigen Erkenntnissen über die Wasserbeschaffenheit, die Wasserversorgungsanlage und deren Nutzung
sowie von Laborbefunden und deren örtlicher Zuordnung.
Eine “Risikoabschätzung (ehem.Gefährdungsanalyse)” ist schriftlich in Gutachtenform von speziell qualifizierten Sachverständigen zu erstellen.
Diese Sachverständigen müssen regelmäßig an Fort- bzw. Weiterbildungen teilnehmen
(die Berliner Handwerkskammer fordert in ihrer Sachverständigenordnung min. 2 Tage/Jahr)
und ihre speziellen Qualifikationen nachweisen können.