Hier möchte ich meine Definition für den Begriff “Trinkwasserhygiene” darlegen:
Setzt sich zusammen aus “Trinkwasser” und “Hygiene”
1. Was ist Trinkwasser?
In der aktuellen Trinkwasserverordnung definiert der Gesetzgeber
“Wasser für den menschlichen Gebrauch” als “Trinkwasser”.
D.h.: gemeint ist also nicht nur das Trinken, sondern vielmehr eine festgelegte Mindestqualität des
“Wassers für den menschlichen Gebrauch”, die deutlich über den Anforderungen an Mineralwasser liegt.
2. Was ist Hygiene?
Hygiene ist definiert als die vorbeugende Medizin, d.h. die Gesamtheit aller Bestrebungen
und Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten beim Einzelnen (Individualhygiene) und
bei der Allgemeinheit (Allgemeinhygiene), ...
(Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes - gemeinsam getragen von RKI und DESTATIS)
Trinkwasserhygiene beschäftigt sich also mit allen Fragen rund um die möglichen Qualitätsbeeinträchtigungen
des Trinkwassers innerhalb von Wasserversorgungsanlagen gemäß § 2 Abs. 2 Trinkwasserverordnung(2023)
gleichgültig wie diese genutzt werden (privat, gewerblich, öffentlich, medizinisch),
gleichgültig ob es sich um mikrobiologische oder chemische Beeinträchtigungen handelt
und
den Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten beim Einzelnen (Individualhygiene)
und bei der Allgemeinheit (Allgemeinhygiene), die durch Wasser übertragen bzw. verursacht werden könnten;
weiterhin
mit allen Fragen rund um die möglichen Qualitätsbeeinträchtigungen bei der Trinkwasser-Probenahme
von der Festlegung der Probenahmestelle bis zur Abgabe der Probe im Labor;
sowie
mit den Bewertungen von Laborergebnissen aus den o.g. Untersuchungen
und den daraus ggf. notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.